BAFA-Beratungsförderung: Die Richtlinie läuft Ende 2026 aus
David Enders · 06.09.2026 · 3 Min. Lesezeit
"Förderung unternehmerischen Know-hows" heißt das Programm offiziell, im Alltag sagen alle BAFA-Beratungsförderung. Es ist eines der zugänglichsten Bundesprogramme überhaupt: Ein Zuschuss zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung, unabhängig von Branche, ohne Investitionsvolumen, ohne Technologiebezug. Und es hat ein Ablaufdatum.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026
Die aktuelle Förderrichtlinie ist auf Anträge ab dem 1. Januar 2023 anwendbar und läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, ist offen. Wer das Programm noch nutzen will, sollte es also nicht auf das letzte Quartal 2026 schieben, zumal Beratungen abgeschlossen und Verwendungsnachweise eingereicht werden müssen.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Was gefördert wird
Bezuschusst werden in sich abgeschlossene Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In der Praxis fällt darunter sehr viel: Vertriebs- und Marketingkonzepte, Digitalisierungsstrategien, Nachfolgeplanung, Liquiditäts- und Finanzierungsfragen, Personalentwicklung, Prozessorganisation.
Wichtig: Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Eine Software wird nicht bezuschusst, das Konzept für ihre Einführung schon.
Wer antragsberechtigt ist
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Das Programm unterscheidet zwischen Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Fördersätze und Höchstbeträge unterscheiden sich danach und teilweise auch nach Region.
Für Jungunternehmen gilt eine Besonderheit, die man kennen muss: Unternehmen, die noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Dieses Gespräch darf frühestens drei Monate vor der Antragstellung stattfinden. Wer das übersieht, verliert Wochen.
Wie oft man das Programm nutzen kann
Ein Unternehmen kann innerhalb des Geltungszeitraums der Richtlinie maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das ist großzügiger, als viele denken. Wer strategisch plant, kann mehrere Themen nacheinander bearbeiten lassen.
Eine Änderung, die bares Geld wert ist
Seit dem 15. November 2025 gilt: Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern wird der Zuschuss auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet, nicht mehr auf den Nettobetrag. Für Kleinunternehmer und andere nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller bedeutet das spürbar mehr Zuschuss bei gleichem Beratungsauftrag.
Der Ablauf in der Praxis
- Beratungsbedarf und Beratungsziel definieren
- Bei Jungunternehmen: Informationsgespräch mit der regionalen Anlaufstelle
- Antrag online über das BAFA-Portal stellen, vor Beginn der Beratung
- Bewilligung abwarten, dann Beratungsvertrag schließen
- Beratung durchführen, Beratungsbericht erstellen lassen
- Verwendungsnachweis einreichen, spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens
Die beiden fettgedruckten Punkte sind die, an denen es typischerweise schiefgeht. Wer die Beratung vor der Antragstellung beginnt, verliert den Zuschuss (mehr dazu in Antrag vor Auftrag). Wer die Sechsmonatsfrist für den Verwendungsnachweis reißt, ebenfalls.
Ein Hinweis, den wir uns nicht verkneifen
Der Berater muss bei der BAFA-Beratungsförderung bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Beraterdatenbank gelistet sein. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Berater beauftragen, nicht danach.
Stand: September 2026. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Richtlinie des BAFA.