Dämmung, Fenster, Dach: Was die BAFA-Förderung seit dem 21. Juli 2026 noch bringt
David Enders · 12.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
Die Heizung bekommt in der Förderdebatte die ganze Aufmerksamkeit. Dabei fängt eine vernünftige Sanierung bei den meisten Häusern woanders an: beim Dach, bei der Fassade, bei den Fenstern. Für diese Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA einen Zuschuss, und zum 21. Juli 2026 haben sich die Regeln dafür geändert. Wer sich im Frühjahr informiert hat, rechnet vermutlich mit zu viel.
Die Zahlen, die jetzt gelten
Der Grundfördersatz liegt weiterhin bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Das gilt für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Kellerdecke, für den Austausch von Fenstern und Außentüren und für sommerlichen Wärmeschutz. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei 15.000 Euro je Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten und bei 8.000 Euro ab der siebten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
Was sich beim Sanierungsfahrplan geändert hat
Bis zum 20. Juli 2026 gab es fünf Prozentpunkte obendrauf, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans war. Aus 15 wurden 20 Prozent, auf die gesamte Summe. Seit dem 21. Juli gibt es diesen Bonus bei Einfamilienhäusern erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro, und er wird nur auf den Betrag gezahlt, der über dieser Grenze liegt.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Eine Fassadendämmung für 20.000 Euro brachte vorher 4.000 Euro Zuschuss. Jetzt sind es 3.000 Euro, der Bonus entfällt vollständig. Bei einer großen Sanierung für 60.000 Euro bleiben 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro und 20 Prozent auf die zweiten 30.000, zusammen 10.500 Euro statt vorher 12.000. Der Fahrplan lohnt sich also weiterhin, aber erst bei größeren Vorhaben, und er kostet selbst Geld.
Der Ablauf, an dem es hakt
Für die Gebäudehülle brauchen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, mit der Sie den Antrag beim BAFA stellen, und später die Bestätigung, dass alles wie geplant umgesetzt wurde. Ohne ihn geht nichts, auch wenn der Fensterbauer noch so überzeugend erklärt, dass er das schon richtig macht.
Dann die Reihenfolge, die seit 2024 gilt und die vielen fremd ist: Sie schließen zuerst den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb, stellen dann den Antrag, und erst danach darf gearbeitet werden. Damit das funktioniert, muss der Vertrag eine Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Ein Satz wie: Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist. Wer einen ganz normalen Auftrag unterschreibt und dann den Antrag stellt, hat ein Problem, denn dann gilt das Vorhaben als begonnen. Das ist dieselbe Konstruktion wie bei der Heizungsförderung der KfW, nur eben beim BAFA.
Außerdem: Das Gebäude muss alt genug sein. Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Und es gelten technische Mindestanforderungen an die Dämmwerte, die Ihr Energieberater kennt und die der Handwerker im Angebot ausweisen muss.
Die Alternative über die Steuer
Wer keinen Antrag stellen will, kann die Sanierung stattdessen nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes absetzen: 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 Euro insgesamt. Voraussetzung sind ein Fachunternehmen mit entsprechender Bescheinigung und ein selbstgenutztes Haus, das älter als zehn Jahre ist. Beides zusammen geht nicht, entweder BAFA oder Steuer. Bei einer Fassadendämmung für 20.000 Euro liegt die Steuer mit 4.000 Euro inzwischen vor dem BAFA-Zuschuss mit 3.000 Euro, vorausgesetzt Sie zahlen genug Einkommensteuer, um die Ermäßigung auch nutzen zu können. Diese Rechnung lohnt sich seit dem 21. Juli in vielen Fällen neu.
Was noch kommt
Angekündigt ist für Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus für besonders schlechte Gebäude, die sogenannten Worst Performing Buildings, wenn die Dämmung Teil eines Sanierungsfahrplans ist. Wer ein Haus aus den Sechzigern mit ungedämmter Fassade hat, könnte davon profitieren. Ob es sich lohnt zu warten, hängt vom Einzelfall ab, und Haushaltsvorbehalte gibt es bei jedem dieser Programme.
Was wir für Sie tun
Wir rechnen beide Wege durch, Zuschuss und Steuer, prüfen die Kombination mit Landes- und kommunalen Programmen und kümmern uns um die Vertragsgestaltung mit dem Fachbetrieb. Den Energieeffizienz-Experten ersetzen wir nicht, wir arbeiten mit ihm zusammen. Das Erstgespräch kostet nichts, und es findet statt, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
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Stand: September 2026, Konditionen gemäß BAFA für Anträge ab dem 21.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter des BAFA.