Fit für die Zukunft: 80 Prozent Beratungszuschuss für Betriebe in Dorsten, Gladbeck, Marl und Bottrop
David Enders · 11.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
Es gibt in unserer Region ein Förderprogramm, das großzügiger ist als fast alles, was Bund und Land sonst für Beratung zahlen, und das trotzdem kaum jemand kennt. Der Grund ist einfach: Es gilt nur in vier Städten. Wer seinen Betrieb in Bottrop, Dorsten, Gladbeck oder Marl hat, sollte diesen Beitrag zu Ende lesen. Wer in Recklinghausen, Herten oder Datteln sitzt, leider nicht, dazu am Ende mehr.
Woher das Programm kommt
Fit für die Zukunft wird aus dem Just Transition Fund der EU bezahlt, einem Topf für Regionen, die den Ausstieg aus der Kohle besonders spüren. In Nordrhein-Westfalen sind das das Rheinische Revier und ein Stück des nördlichen Ruhrgebiets, nämlich die kreisfreie Stadt Bottrop und die drei Städte Dorsten, Gladbeck und Marl aus dem Kreis Recklinghausen. Das Programm läuft seit dem 1. März 2024 und ist an die EU-Förderperiode bis 2027 gebunden.
Was gefördert wird
Eine externe Unternehmensberatung, bei der die Beschäftigten mit am Tisch sitzen. Das ist die Grundidee des Programms und keine Formalie: Es geht um beteiligungsorientierte Beratung, bei der die Belegschaft an der Analyse und an den Lösungen mitarbeitet. Inhaltlich muss die Beratung mindestens eines von vier Feldern betreffen: Green Economy, also Ressourceneffizienz und Emissionen, Arbeitsorganisation, Digitalisierung von Arbeit und Technik, oder Personalentwicklung mit Weiterbildung, Gesundheit und Mitarbeiterbindung. In jedem Fall gehört eine Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten dazu.
Wer jetzt denkt, das klinge nach etwas für Konzerne: Das Gegenteil ist der Fall. Ein Betrieb mit acht Leuten, der seine Auftragsabwicklung digitalisieren will und dabei alle mitnehmen muss, ist der klassische Fall.
Die Konditionen
Gefördert werden 80 Prozent der Beratungskosten, bei einem Referenztagessatz von höchstens 1.077 Euro, und das für bis zu 15 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden. Rechnet man das durch, sind bis zu rund 12.900 Euro Zuschuss möglich, für einen Eigenanteil von etwa 3.200 Euro. Zum Vergleich: Die BAFA-Beratungsförderung bezahlt 50 Prozent bei maximal fünf Tagen.
So läuft es ab
Der Weg führt über einen Beratungsscheck. Zuerst vereinbaren Sie ein Gespräch bei einer Beratungsstelle, für unsere Region ist das die Regionalagentur Emscher-Lippe, alternativ die IHK Nord Westfalen oder die Handwerkskammer Münster. Dieses Gespräch ist kostenlos und Pflicht. Dort wird geklärt, ob Ihr Vorhaben ins Programm passt, und Sie bekommen den Scheck ausgestellt. Erst danach wählen Sie ein Beratungsunternehmen, das Sie frei bestimmen können, und die Beratung beginnt. Nach Abschluss beantragen Sie die anteilige Erstattung bei der Bezirksregierung.
Die Reihenfolge ist auch hier entscheidend. Wer den Berater schon beauftragt hat, bevor der Scheck da ist, bekommt nichts. Und: Der Berater muss am Ende dokumentieren, wie die Beschäftigten beteiligt waren. Ein Beratungsbericht, in dem nur der Chef vorkommt, reicht nicht.
Wofür Betriebe es tatsächlich nutzen
Aus den Gesprächen, die wir führen, sind es meist drei Anlässe. Ein Betrieb wächst und die Abläufe, die mit fünf Leuten funktioniert haben, funktionieren mit fünfzehn nicht mehr. Ein Betrieb muss digitalisieren und will, dass die Mannschaft mitzieht statt zu blockieren. Oder ein Betrieb hat ein Nachwuchsproblem und braucht ein Konzept, wie er Leute hält und weiterbildet. Alle drei passen ins Programm, und alle drei sind Themen, für die im Alltag nie Zeit ist.
Warum Recklinghausen nicht dabei ist
Die Gebietskulisse folgt der EU-Logik der Kohleregionen, nicht den Kreisgrenzen. Recklinghausen, Herten, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop, Castrop-Rauxel und Haltern sind deshalb nicht drin, obwohl sie im selben Kreis liegen. Für Betriebe dort bleiben die landesweiten Alternativen, etwa die Potentialberatung NRW oder das bundesweite INQA-Coaching, beide ebenfalls beteiligungsorientiert, aber mit niedrigeren Sätzen. Entscheidend ist übrigens die Arbeitsstätte, nicht der Firmensitz. Ein Betrieb aus Recklinghausen mit einer Niederlassung in Marl kann für diese Niederlassung antragsberechtigt sein.
Wenn Sie in einer der vier Städte sitzen und ein Thema haben, das nach Beratung ruft: Wir prüfen, ob es passt, bereiten das Gespräch bei der Beratungsstelle mit Ihnen vor und begleiten den Rest.
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Stand: September 2026. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuellen Fassung.