Bildungsscheck 2.0: 500 Euro für Weiterbildung, aber nach neuen Regeln
David Enders · 13.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
Der Bildungsscheck war in Nordrhein-Westfalen über Jahre das Instrument, mit dem kleine Betriebe die Weiterbildung ihrer Leute bezuschusst bekamen. Der Betrieb holte sich den Scheck, der Mitarbeiter ging zum Kurs, die Hälfte der Kosten kam vom Land. Dieses Modell ist Geschichte. Der alte Bildungsscheck endete am 30. Juni 2024, und seit dem 1. Februar 2026 gibt es den Nachfolger, den Bildungsscheck 2.0. Er heißt fast gleich und funktioniert völlig anders.
Was sich geändert hat
Der wichtigste Unterschied: Den betrieblichen Zugang gibt es nicht mehr. Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an Einzelpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Nicht der Betrieb beantragt, sondern der Beschäftigte selbst, und das Geld geht auch an ihn. Für Arbeitgeber, die den Scheck früher als Teil ihrer Personalentwicklung eingeplant hatten, ist das eine echte Umstellung.
Der zweite Unterschied ist das Verfahren. Es gibt keinen Scheck aus Papier und keine Beratungsstelle mehr, die ihn ausstellt. Alles läuft über das ESF-Onlineportal des Landes, und gezahlt wird als Erstattung nach dem Kurs.
Die Konditionen
Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Eine Auszahlung pro Jahr ist möglich. Es gibt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelpersonen 50.000 Euro nicht übersteigen, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid, der später auch hochgeladen werden muss.
So läuft der Antrag
Zuerst registrieren Sie sich im ESF-Onlineportal und melden den Kurs dort an, und zwar spätestens einen Tag vor Kursbeginn. Das ist die Frist, an der es scheitert: Wer den Kurs schon besucht hat und dann vom Scheck hört, geht leer aus. Nach der Teilnahme laden Sie Teilnahmebescheinigung, Rechnung und Steuerbescheid hoch. Die Bezirksregierung prüft und überweist. Wer Hilfe braucht, bekommt sie bei der G.I.B. in Bottrop, die das Programm für das Land betreut.
Was gefördert wird und was nicht
Förderfähig sind berufsbezogene Weiterbildungen: Fachkurse, Methoden, Software, das Nachholen eines Berufsabschlusses, die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation. Nicht gefördert werden Angebote aus der Gesundheitsprävention wie Yoga, Achtsamkeit oder Stressmanagement, private Sprachkurse, Rhetorikkurse, der Pkw-Führerschein, reine Prüfungsgebühren und Einzelcoachings. Wer also einen Excel-Aufbaukurs oder eine Schweißerqualifikation im Blick hat, ist richtig. Wer einen Resilienzworkshop bezuschusst haben möchte, nicht.
Was Betriebe daraus machen können
Auf den ersten Blick ist der neue Scheck für Arbeitgeber uninteressant. Auf den zweiten nicht. Wer seine Leute weiterbilden will, kann sie auf den Scheck hinweisen und den Kurs zum Beispiel so gestalten, dass der Mitarbeiter ihn selbst bucht und der Betrieb den Eigenanteil übernimmt. 500 Euro vom Land plus 500 Euro vom Betrieb ergeben einen Tausend-Euro-Kurs, der den Betrieb die Hälfte kostet. Rechtlich und steuerlich sollte man das sauber aufsetzen, das ist ein Fall für den Steuerberater, aber es funktioniert.
Für größere Qualifizierungsvorhaben bleibt der Weg über die Agentur für Arbeit, die nach dem Qualifizierungschancengesetz Lehrgangskosten und Lohn anteilig übernehmen kann, auch für Beschäftigte, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das ist aufwendiger, aber bei Weiterbildungen im vier- oder fünfstelligen Bereich die deutlich stärkere Förderung. Und für Betriebe in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl gibt es mit Fit für die Zukunft ein Programm, das die Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie für den ganzen Betrieb mit 80 Prozent bezuschusst.
Alte Schecks
Wer noch einen Bildungsscheck aus dem alten Programm in der Schublade hat: Diese Schecks können bis zum 31. März 2029 eingereicht werden, nach den alten Regeln. Wegwerfen wäre also ein Fehler.
Unsere Rolle dabei
Ganz ehrlich: Den Bildungsscheck 2.0 beantragt man selbst, dafür braucht niemand einen Berater, und wir würden dafür auch kein Mandat annehmen. Wo wir helfen, ist die Frage dahinter: Wie stellt ein Betrieb seine Weiterbildung insgesamt auf, welche Programme greifen für welche Vorhaben, und wie lässt sich das mit Personalförderung, etwa über das LWL-Inklusionsamt, verbinden. Das ist ein Gespräch wert.
Weiterbildungsförderung im Betrieb besprechen →
Stand: September 2026. Maßgeblich sind die Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bildungsscheck 2.0 in der jeweils aktuellen Fassung.